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Fahrtkostenerstattung

Das Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V. erstattet Fahrtkosten für alle engagierten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen entsprechend der aktuellen Fahrtkostenordnung. 

Für die Erstattung gilt:

  • Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel
    (in der Regel: Nahverkehr mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse).

  • Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag und nach der entsprechenden Reise.

  • Taxiverkehr, Flugreisen und Autofahrten bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsstelle.

  • Bei Nutzung des eigenen Autos werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer erstattet.

  • Für Mitglieder des Vorstandes gibt es im Rahmen des Vorstandsmandates Ausnahmeregeln.

Der Antrag zur Fahrtkostenerstattung befindet sich hinter dem Button unten und sollte postalisch und untschrieben an die Geschäftsstelle eingereicht werden.