Fahrtkostenerstattung
Das Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V. erstattet Fahrtkosten für alle engagierten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.
Für die Erstattung gilt:
- Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel
(in der Regel: Nahverkehr mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse). - Die Erstattung erfolgt auf Antrag und nach der entsprechenden Reise.
- Taxiverkehr, Flugreisen und Autofahrten bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsstelle.
- Für Mitglieder des Vorstandes gibt es im Rahmen des Vorstandsmandates Ausnahmeregeln.
Der Antrag zur Fahrtkostenerstattung befindet sich hinter dem Button unten und sollte postalisch an die Geschäftsstelle eingereicht werden.