Fahrtkostenerstattung
Das Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V. erstattet Fahrtkosten für alle engagierten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.
Für die Erstattung gilt:
Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel
(in der Regel: Nahverkehr mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse).Die Erstattung erfolgt auf Antrag und nach der entsprechenden Reise.
Taxiverkehr, Flugreisen und Autofahrten bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsstelle.
Für Mitglieder des Vorstandes gibt es im Rahmen des Vorstandsmandates Ausnahmeregeln.
Der Antrag zur Fahrtkostenerstattung befindet sich hinter dem Button unten und sollte postalisch an die Geschäftsstelle eingereicht werden.
