Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V.
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Fahrtkostenerstattung

Das Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V. erstattet Fahrtkosten für alle engagierten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.

Dabei gelten zur Erstattung folgende Regeln:
-Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel
(in der Regel: Nahverkehr mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse)
-Die Erstattung erfolgt auf Antrag und nach der entsprechenden Reise
-Taxiverkehr, Flugreisen und Autofahrten Bedarfen einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsstelle
-Für Mitglieder des Vorstandes gibt es, im Rahmen des Vorstandsmandates, Außnahmeregeln

Der Antrag zur Fahrtkostenerstattung befindet sich hier dem oberen Button und sollte postalisch an die Geschäftsstelle eingereicht werden.